[Petra Rogge] Zu den „Gesundheitsinfonauten“ (Sass) gehört jene sich mehrende Gruppe von Informationswilligen, die medizinisches Wissen eigenständig etwa über das Internet für sich abruft. Ganz im Sinne eines „informed consent“, was als Regelkodex ärztlichen Handelns an sich den Bringschuldner Arzt dazu auffordert, für Patienten eine transparente Behandlungssituation zu schaffen, so dass die Behandelten der Behandlung informiert zustimmen oder sie gegebenenfalls auch ablehnen können, soll die mediale Medizininformation den Infonauten ein Wissen für ihre Situation als (potentielle) Patienten vermitteln, so dass sie als bereits Kundige in die Behandlung eintreten können. Die Frage, die sich hier in medizinethischer Hinsicht stellen lässt und der am Beispiel der „Organspende- Kampagne“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) exemplarisch nachgegangen werden soll, ist, wie der mediale Kanal Internet mit Ambivalenzen und Komplexitäten der ‚Sache Organspende’ umgeht. Oder anders: Sind bei dem Versuch der BzgA, über die eigene Internetseite mit Informationen zur postmortalen Organspende an den „Infonauten“ heranzutreten, „Maschinen der Überredung“ (Kant) am Werk oder vermag die Bundeszentrale ihrem aufklärerischen Selbstverständnis gerecht zu werden.
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